Mein Einkommen

Immer wieder sind die Einkünfte von Abgeordneten, die Altersversorgung, die steuerfreie Aufwandspauschale und Politiker-Privilegien Thema in den Medien. Aus vielen Diskussionen weiß ich, dass trotzdem die Fakten in der breiten Öffentlichkeit nur wenig bekannt sind.

Mir ist sehr viel daran gelegen, mit Vorurteilen aufzuräumen und Sie über die Diät und den weiteren Kostenpauschalen, die jedem Mitglied des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen, zu informieren.

Transparenz ist für mich in meiner politischen Arbeit ein Grundprinzip. Auch deshalb lege ich meine Einkünfte offen.

 

Die "Diät"

Die Entschädigung für Abgeordnete ist gesetzlich geregelt. In Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es zur Bezahlung der Bundestagsabgeordneten: "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. [...]." Die konkrete Ausgestallung dessen ist im sog. Abgeordnetengesetz verankert.

Bundestagsabgeordnete erhalten eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (auch "Diäten" genannt) von monatlich 7.668 Euro brutto, dass sind 92.016 Euro im Jahr. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches gibt es nicht.

Dieser Betrag stellt das Einkommen aus der Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter dar. Brutto ist aber nicht gleich netto. Wie jeder Bürger und jede Bürgerin zahlt ein Abgeordneter genauso Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag. Auch Beiträge zur Krankenversicherung sind aus den "Diäten" zu bestreiten. Ich bin MItglied bei der gesetzlichen Krankenkasse AOK und nicht wie viele mich immer fragen, privat versichert.

Hinzu kommen noch weitere Ausgaben, die auf das Bundestagsmandat zurückgehen und ebenfalls aus den Diäten zu bestreiten sind. Verpflichtend für einen SPD-Bundestagsabgeordneten sind die Abgaben an die verschiedenen Gliederungen der Partei. Darunter fallen monatliche Beiträge an die BundesSPD, SPD Oberbayern und Kreisebene. Wie andere Bürger auch finanziere ich aus diesem Einkommen Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft, zu Vereinen und anderweitigen Spenden.

"Faktisches Netto-Einkommen"
Natürlich werden die Abgeordnetendiäten mit dem Einkommen anderer Erwerbstätiger verglichen. Das ist auch richtig so. Um mein Einkommen vergleichbar zu machen, habe ich hier ein faktisches Netto-Einkommen errechnet. Als Grundlage für die nachfolgende Berechnung dient nur das Einkommen aus Abgeordneten-Tätigkeit.

 

Mein persönliches Einkommen wird für die 17. Legislaturperiode nach Veröffentlichung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages auf der offiziellen Bundestagshomepage auch auf dieser Seite erklärt werden.

 

Aufwandspauschale und Ausstattung

Die Aufwandspauschale
Jeder Bundestagsabgeordneter erhält eine monatliche, steuerfreie Aufwandspauschale von 3.868 Euro pro Monat. Diese dient dazu, die laufenden Ausgaben für die Arbeit als Bundestagsabgeordneter zu finanzieren.

Aus der Aufwandspauschale bezahle die Kosten für Miete und Einrichtung meiner Bürgerbüros in Erding, Ebersberg und Eichstätt, Telefonkosten, Porto, Fax, Kosten für die Homepage, Fahrtkosten im Wahlkreis, Zweitwohnungsmiete in Berlin, Literatur, Zeitungen und vieles mehr. Mit drei Bürgerbüros und vielen Veranstaltungen im Wahlkreis und in den Betreuungswahlkreisen reicht die zur Verfügung stehende Pauschale in meinem Fall nicht aus. Ich trage den Rest aus meiner normalen Abgeordnetendiät.

Die Pauschale führt steuerrechtlich dazu, dass keinerlei Ausgaben (Werbungskosten, Betriebsausgaben) für Bundestagstätigkeit steuermindernd angesetzt werden können. Anders als bei Arbeitnehmern, die z.B. doppelten Wohnsitz, Fahrtkosten oder Werbungskosten steuermindernd ansetzen können, kann ein Bundestagsabgeordneter dieses nicht.

Büromittel-Pauschale
Ausgaben für Büromaterial, Handy, zusätzliche technische Ausstattung und ähnliches werden im Rahmen der Büromittel-Pauschale bis zur Höhe von 10.000 Euro im Jahr gegen Einzelnachweise vom Bundestag übernommen. Wenn die Pauschale nicht ausgeschöpft wird, verfällt sie am Jahresende. Höhere Ausgaben müssen aus der Aufwandspauschale beglichen werden.

Amtsausstattung für Büros

Zusätzlich zur Aufwandspauschale stellt der Bundestag folgende Büroausstattung bereit:
- Büro am Bundestag in Berlin mit drei Computern, Drucker, Telefone, Fax und Möblierung
- Jeweils ein Computer, Telefon und Fax für die Bürgerbüros in Erding und Ebersberg, außerdem noch Schreibtisch und Stuhl für ein Büro. Die weitere Einrichtung habe ich am Anfang dieser Legislaturperiode privat bezahlt. Diese Ausstattung ist vom Bundestag geliehen und muss am Ende der Abgeordneten-Tätigkeit zurückgegeben werden.

Mitarbeiter/-innen-Pauschale
Die mit der Übernahme eines Bundestagsmandates verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen kann kein Abgeordneter ohne die Unterstützung von qualifizierten Mitarbeitern bewältigen. Nur für diesen Zweck und nur gegen Nachweis stehen mir monatlich bis zu 14.712 Euro zur Verfügung, um z.B. wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, Verwaltungsangestellte, studentische Hilfskräfte und auch mehrmals im Jahr Praktikant/-innen zu beschäftigen. Die Gehälter werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die jeweiligen Mitarbeiter ausgezahlt, d.h. nicht in Anspruch genommene Personalmittel behält der Deutsche Bundestag ein.

Reisekosten
Zu der Ausstattung für Bundestagsabgeordnete gehören ferner innerdeutsche Flüge mit Mandatsbezug (d. h. nicht für Privatreisen, sondern nur bei Reisen die durch das Bundestagsmandat begründet sind), eine Jahreskarte der Deutschen Bahn sowie die mandatsbezogene Nutzung des Fahrdienstes des Deutschen Bundestages innerhalb Berlins. Fahrten mit den Berliner U-Bahnen und Bussen müssen einzeln nachgewiesen werden.
Lufthansa-Bonusmeilen werden nicht vom einzelnen Abgeordneten persönlich erworben, sondern werden dem Bundestag gutgeschrieben.